Sachkunde

Die Qualifikation eines aussagepsychologischen Sachverständigen besteht darin, dass er die notwendige Sachkunde für die Frage nach der Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage mitbringt. Diese setzt sich aus einer universitären psychologischen Grundausbildung, der aussagepsychologischen Fort- und Weiterbildung sowie einschlägiger praktischer Erfahrung zusammen.

 

Ich habe ein universitäres Psychologie-Studium abgeschlossen und bereits während des Studiums den Schwerpunkt auf die Aussagepsychologie gelegt. Ich studierte bei Frau Prof. Dr. Luise Greuel, die mit anderen das Lehrbuch "Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage" schrieb und darüber hinaus in Lehre und Wissenschaft bis heute massgebende Beiträge zur Methode der Glaubhaftigkeitsbeurteilung zur Verfügung stellt.

 

Nach dem Abschluss des Studiums liess ich mich bei den führenden aussagepsychologischen Wissenschaftlern aus-, fort- und weiterbilden. So habe ich mich bei Frau Prof. Dr. Renate Volbert und Herrn Prof. em. Dr. Max Steller zum Aussagepsychologen fortgebildet und meine Fachpsychologenprüfung für den BDP/DGPs bei Herrn Prof. em. Dr. Günter Köhnken abgelegt. Alle drei sind ausgewiesene Experten im Bereich der Aussagepsychologie.

 

Ich bilde mich ständig einschlägig fort und nehme kollegiale Beratung und Supervision in Anspruch. 

 

Als langjähriger forensischer Sachverständiger im In- und Ausland für Gerichte und Staatsanwaltschaften verfüge ich über viel Praxiserfahrung. 


Als wissenschaftlicher Psychologe habe ich mich den berufsethischen Regeln der FSP und des BDP verpflichtet. 

 

Mein berufliches Handeln basiert auf den Erkenntnissen der Psychologie als Teil des wissenschaftlichen Kanons.

  

Für die Fragestellung nach der Glaubhaftigkeit einer Aussage sind die Vorgaben des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE, zum Beispiel hier) und der obersten deutschen Richter des Bundesgerichtshofes BGH wegweisend und bindend (insbesondere BGH 1 StR 618/98 - Urteil v. 30. Juli 1999). Hier werden klare wissenschaftliche Anforderungen an die Glaubhaftigkeitsbegutachtung formuliert (gut nachzulesen: hier).